1996 - 2022 herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
2. Kriegs- und Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
3.2. Literatur
Kratzmann, Horst
Wehrpflicht, Kriegsdienstverweigerung und drei Leitprinzipien des Grundgesetzes
in: Der Staat 1987, 187
Der Beitrag widmet sich der Diskussion von allgemeiner Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung
in Rechtsprechung und Literatur und verfolgt die Argumentation mit den Leitprinzipien der
Demokratie, der Republik und des Sozialstaates.
Wenn die allgemeine Wehrpflicht ein der Demokratie entsprechender Grundsatz ist, so trifft dies
auch für die Kriegsdienstverweigerung zu. Die Verweigerung dient mit ihrer demokratisch-
emanzipatorischen Wirkung der Garantie des Wandels und damit dem Demokratieprinzip. Sie
bringt darüberhinaus religiöse und weltanschauliche Grundpositionen zum Ausdruck, die sich für
den Staat legitimierend auswirken.
Das Prinzip der Republik, verstanden als Loyalität für das Gemeinwohl, wird ebenfalls von den
Vertretern der Wehrpflicht wie denjenigen der Kriegsdienstverweigerung ins Feld geführt. Die
Grenze für eine Zulassung der Kriegsdienstverweigerung ist die Garantie, daß beide Pflichten -
Wehrpflicht und Gewissenspflicht - erfüllbar bleiben. Eine Gefährdung des Verteidigungsauftrages
ist demgegenüber darin zu erblicken, daß das Wehrpflichtänderungsgesetz von 1977 die
Kriegsdienstverweigerung "per Postkarte" einräumte.
Schließlich wird das Sozialstaatsprinzip angeführt, um eine Schutzpflicht der Verteidigungsfähigen
zu begründen. Damit treten die Erwartungen der nicht wehrfähigen Bevölkerung neben denen des
Staates in das Blickfeld. Zwar liefert das Sozialstaatsprinzip auch den Kriegsdienstverweigerern
das Argument, die Solidarität werde nur in eine andere Richtung gelenkt (Hilfe für Schwache und
Behinderte), doch dies greift nicht in Zeiten, in denen der Verteidigungsauftrag gefährdet ist.
Kriegsdienstverweigerung bedeutet deshalb den Bruch der Solidarität und führt zur Staatskrise. [hm]